Basen und Stützpunkte sind weder Safezones, noch PVP Zonen. Der jeweilige Eigentümer hat nur “Hausrecht”, d. h. er darf Fremde von seinem Gelände verweisen.
- Die Durchsetzung des Hausrechts muss angekündigt werden.
- Gangbase Schließfach, neu ab 09.02.24: Zu Händlern gilt eine Entfernung von 3,5 km. Sollte die Base dennoch näher platziert werden, ist es nicht möglich, die Gegenstände, die am betroffenen Händler verkauft werden, ins Gangschießfach ein- und auszulagern (ins normale Schließfach können die Gegenstände ein-, aber nicht ausgelagert werden).
- Razzien in Basen und Stützpunkte durch die Polizei sind gestattet. Diese sind kurz vor der Durchführung anzukündigen. Die Polizei darf die Base oder Stützpunkt erst nach erfolgter Ankündigung betreten (Ausnahme hierbei sind aktive Verfolgungen) !
- Es ist dem Eigentümer verboten Eingänge & Durchgänge in Gangbasen oder in Stützpunkten mit Fahrzeugen zu blockieren.
- Das Betreten einer Base oder einem Stützpunkt ist nur mit RP Hintergrund gestattet.
Basen, die ausschließlich der Ansehnlichkeit dienen und von einem unserer Mapper (Übersicht unserer Mapper findet ihr hier) gemappt wurden, unterliegen keiner Objektbeschränkung. Die zusätzlich platzierten Objekte dürfen jedoch ausschließlich der optischen Gestaltung dienen und keinen spielerischen Vorteil bieten.
Diese Basen sind primär für die Darstellung gedacht und nicht für Gefechte ausgelegt – das bedeutet jedoch nicht, dass es verboten ist, darin Gefechte zu führen.