Basen und Stützpunkte (Rechte auf eigenem Grundstück)
Basen und Stützpunkte sind weder Safezones, noch PVP Zonen. Der jeweilige Eigentümer hat nur “Hausrecht”, d. h. er darf Fremde von seinem Gelände verweisen.
- Die Durchsetzung des Hausrechts muss angekündigt werden.
- Gangbase Schließfach, neu ab 09.02.24: Zu Händlern gilt eine Entfernung von 3,5 km. Sollte die Base dennoch näher platziert werden, ist es nicht möglich, die Gegenstände, die am betroffenen Händler verkauft werden, ins Gangschießfach ein- und auszulagern (ins normale Schließfach können die Gegenstände ein-, aber nicht ausgelagert werden).
- Razzien in Basen und Stützpunkte durch die Polizei sind gestattet. Diese sind kurz vor der Durchführung anzukündigen. Die Polizei darf die Base oder Stützpunkt erst nach erfolgter Ankündigung betreten (Ausnahme hierbei sind aktive Verfolgungen) !
- Es ist dem Eigentümer verboten Eingänge & Durchgänge in Gangbasen oder in Stützpunkten mit Fahrzeugen zu blockieren.
- Das Betreten einer Base oder einem Stützpunkt ist nur mit RP Hintergrund gestattet.