Mit dem Betreten des Servers im Dienst der Polizei oder des THWs akzeptieren die Fraktionsmitglieder diese spezifischen Serverregeln. Diese Regeln stehen über den internen Dienstvorschriften (z.B. PDV) und werden bei Verstößen durch den Server-Support geahndet.
1.1 Der Polizei und dem THW ist es untersagt, Fahrzeuge und Helikopter, sowie Gegenstände (ausgenommen Essen, Trinken & RP-Items) an Zivilisten abzugeben.
2.1 Das THW darf erst in eine RP- bzw. Kampfsituation eingreifen, wenn keine Gefahr mehr besteht.
2.2 Das THW ist verpflichtet, vor dem Eintreffen am Ort des Geschehens mit der Polizei oder den Zivilisten zu kommunizieren, ob die Kampfsituation vorüber ist.
2.3 Bei unklarer Situationslage hat das THW zwingend einen Mindestabstand von 500 Metern von dem Gefecht entfernt zu warten.
3.3 Der Polizei ist es untersagt, an Airdrops einen Tasercall zu tätigen.
3.4 Ein Tasercall der Polizei in einer Safezone ist nur dann legitim, wenn ein provokantes Verhalten seitens der Zivilisten besteht (z. B. Nichtbefolgen einer polizeilichen Anordnung) oder wenn sich die Person von einer illegalen Aktivität aus in die Safezone begibt. Im Rebellen-Camp gilt diese Einschränkung nicht.
3.5 Das Anbringen von GPS-Sendern an fremde Fahrzeuge innerhalb von Safezones ist exklusiv der Polizei gestattet.
4.1 Razzien in Gangbasen und Stützpunkte durch die Polizei sind gestattet. Diese müssen kurz vor der Durchführung angekündigt werden. Die Polizei darf das Gelände erst nach erfolgter Ankündigung betreten (Ausnahme: aktive Verfolgungen).
4.2 Bei einer Hausrazzia muss die Polizei vor dem Aufbrechen des Hauses eine Nachricht an den Haus- bzw. Schlüsselbesitzer senden. Diese muss die Aufforderung beinhalten, sich innerhalb von 10 Minuten mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Erst wenn kein Kontakt hergestellt wird, darf das Haus durchsucht werden.
4.3 Auf Anfrage des Hausbesitzers muss die Polizei dem Support Beweise vorlegen können, dass der Besitzer zum Zeitpunkt des Raids wegen schwerer Straftaten (gemäß PDV) auf der Wanted-Liste stand oder nachweislich illegale Gegenstände in das Haus eingelagert wurden.
4.4 Alle Polizisten die an einer Hausdurchsuchung beteiligt sind müssen sicherstellen, dass sie mindestens 30 Minuten vor dem Start des Hausraids online waren. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Liveraids (Festnahme während bzw. direkt im Anschluss ans Spotting). Gezieltes Ausloggen seitens Zivilisten um eine Hausdurchsuchung zu vermeiden ist zu dokumentieren und an den Support weiterzutragen.
5.1.1 Nur die Polizei darf sich eigenständig in laufende Schussgefechte einmischen.
5.1.2 Dazu muss zuerst eine Rundnachricht geschickt werden, die den Standort des betroffenen laufenden Gefechts beinhaltet, sowie die Aufforderung dieses Gefecht innerhalb von 60 Sekunden zu beenden und die Maßnahmen die die Polizei bei Nichtbefolgen einleitet. Zeitgleich muss eine Sperrzone auf dem Gebiet ausgerufen werden und die Polizei muss sich vorerst vom Gefecht fernhalten (250m). Sollte der Aufforderung nicht nachgekommen werden, kann die Polizei eine zweite Rundnachricht absenden in der mitgeteilt wird, dass die Polizei als hinzukommende Partei in das Gefecht eingreift, wodurch sie berechtigt ist am Gefecht teilzunehmen.
5.2 Die Polizei kann von Zivilisten aufgefordert werden, sich aus einem Gefecht herauszuhalten, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Das Gefecht findet zwischen zwei illegal anerkannten Gruppierungen statt
- Es wird um illegale Ware oder eine illegale Route gekämpft
- Das Gefecht steht im Zusammenhang mit einer Choppersituation (ausgenommen Fahrzeuge legaler Gruppierungen)
Es reicht aus, wenn eine beteiligte Partei die Polizei zum Fernbleiben auffordert.
Grundsätzlich gilt: Die Polizei darf erst eingreifen, wenn sich die beteiligten Parteien von der Gefechtslokation entfernen.
Diese Regel gilt nicht für Gefechte im Umkreis von 1 km um den Gravia-Flughafen oder Athira (gemessen ab Rand der Safezone).
KGs am Verkäufer: Beobachtet die Polizei ein Gefecht am Verkäufer, muss sie zunächst eine Sperrzone(1km) errichten. Eingreifen ist erst erlaubt, wenn das Gefecht beendet ist oder die Parteien die Zone verlassen. Dabei gilt: bis 5 Personen nur mit +1.
6.1 Bei Großevents dürfen maximal 2 Polizisten mehr am Gefecht teilnehmen, als es Räuber gibt. Sollte diese Zahl nicht durch die bereits im Dienst befindlichen Polizisten erfüllt werden, dürfen ausnahmsweise auch nachkommende Polizisten (Nachjoinen) an der Situation teilnehmen.
6.2 Nachkommende Polizisten, die an einem Großevent teilnehmen, müssen nach der Situation zwingend weitere 30 Minuten im Dienst bleiben.
6.3 Bei Großevents ist das Einsetzen des EMP (Ausnahme: auf Boote) verboten.
6.4 Die Einsatzleitung darf vollwertige Beamte und Aushilfen, die freiwillig auf die Teilnahme am Event verzichten, durch nachkommende Polizisten ersetzen. Wer zuerst vor Ort war, wird grundsätzlich mitgenommen, solange er nicht verzichtet.
6.5 Beim Asservatenkammertransport ist es der Polizei erlaubt, mit maximal 8 Personen teilzunehmen.
Verstöße gegen die Polizeidienstvorschriften, sowie das THW-Regelwerk werden nicht vom Support, sondern per Fraktionsticket behandelt.
Ein Fraktionsticket kann unter folgendem Link eröffnet werden: Fraktionstickets
Die Fraktionsregelwerke sind für jeden, auch ohne Account, einsehbar. Um ein Beschwerdeticket einzureichen, wird ein separater GOV-Account benötigt, den ihr hier erstellen könnt: GOV-Account erstellen
In einem Beschwerde-Ticket könnt ihr schriftlich eure Beschwerde formulieren, ggf. entstandene Schäden nennen und eure Beweise (auf z.B. YouTube oder Medal hochgeladene Videos & Screenshots etc.) vorbringen.
Sowohl zu Rückfragen als auch zu Entscheidungen bzgl. eurer Beschwerde, werdet ihr im Ticket auf dem Laufenden gehalten.
Auf Anfrage kann der Support nachverfolgen, ob eurer Beschwerde akkurat nachgegangen wurde.
Beschwerden zu Entscheidungen, sowie Revisionen der Fraktionstickets unterliegen der jeweiligen administrativen Fraktionsleitung (Stöger bei der Polizei und Corvus beim THW).