Serverregeln

Aus Live Your Life
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Die Serverregeln gelten für alle Spieler aller Fraktionen auf dem Server.

Mit dem Spielen von Altis Life auf unserem Server LiveYourLife haben alle Spieler das gesamte Regelwerk gelesen und akzeptiert. Die Regeln sind stets einzuhalten und Verstoß ist zu melden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

§1 Allgemeine Regeln

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sei kein Idiot, biete mit deinem Handeln jedem Spieler Spaß und Unterhaltung.

1.1 Rassistische, persönlich verletzende, diskriminierende Aussagen und Beleidigungen, ethnische Verunglimpfungen, sowie extremistische Parolen werden auf LiveYourLife (Server, TS, Forum etc.) nicht geduldet.

1.2 Die Nutzung von Hacks, Cheats, Scripts, Exploits, sowie Duping, Bugusing und jegliche Art von Spielmanipulation zur Nutzung von Möglichkeiten, um sich Vorteile gegenüber anderen Spielern zu verschaffen, als auch Trolling und Griefing jeglicher Art, ist verboten.

1.3 Jeder Spieler hat darauf zu achten, dass er fair und verständnisvoll gegenüber anderen Mitspielern ist.

1.4 Das Nutzen von mehreren Accounts (Multi-Account) oder das Teilen von Accounts ist verboten.

1.5 Das Handeln von In-Game Währung und Items mit Echtgeld unter Spielern ist verboten. Hohe Geldbeträge, welche man von Fremden geschenkt bekommt, sind augenblicklich im Support zu melden.

1.6 Werbung, die Out-of-Character (OOC) stattfindet, ist verboten.

1.7 Jeder Spieler ist dazu verpflichtet, sich einen Vor- und Zunamen Namen anzulegen, mit dem man den Spieler ansprechen kann.

1.7.1 Es ist Verboten sich als anderer Spieler, Charakter oder andere Gruppierung auszugeben.

1.8 Nachjoinen, Selbstmord, “CombatLog” (Ausloggen während RP-Situationen) oder “Lobby-hopping” (umspawnen), um sich einen Vorteil zu verschaffen, ist verboten.

1.9 Für einen Supportfall müssen Beweise, wie Videos oder Screenshots vorhanden und online einsehbar sein (ShadowPlay, medal.tv, streamable.com), andernfalls kann ggf. nicht supportet werden.

1.10 Der Support ist für jegliche Schäden, die aufgrund des “Spring-Scripts” entstehen, nicht verantwortlich.

1.11 Der Besitz eines unsichtbaren Rucksacks (auch unter dem Ghillie) darf nicht abgestritten werden.

1.12 Bei einem íngame Kauf akzeptiert man den aktuellen Preis. Bei einer Preisänderung besteht kein Anrecht auf eine Erstattung der Wertdifferenz.

§2 RP-Gebot

Das eigene Leben ist für jeden die wichtigste und wertvollste zu schützende Sache. Überleben hat höchste Priorität.

2.1 Live Your Life ist ein Roleplay Server. Roleplay (RP) ist ausdrücklich gefordert!

2.2 Im "Side-Chat" darf kein RP betrieben werden. Nur normale Fragen zum Spielgeschehen oder neutrale Kommentare sind erlaubt.

2.3 Power-RP (niederschlagen, ausrauben und wegrennen) und das grundlose Ablehnen von Roleplay (auch: RP-Flucht) und ist verboten.

2.3.1 Das vorzeitige Beenden von RP Situationen, sei es durch Unstimmigkeiten oder vermeintliches Fehlverstehen der Regeln wird mit RP-Flucht gleichgesetzt. Unstimmigkeiten dürfen erst nach der RP Situation, außerhalb des Spiels geklärt werden

2.4 Meta-Gaming ist verboten und bezeichnet das Benutzen von “Out of Character” Informationen im Spiel bzw. Rollenspiel (Ausnahme: z.B. “Dokumente” via TS).

2.5 Das Androhen mit Support, Admins, Moderatoren oder Banns, inklusive Synonyme (Suppenküche, Bürgermeister etc.) ist in jeglicher Hinsicht untersagt.

2.6 Vor dem Aufbrechen eines Fahrzeuges muss mit dem Besitzer RP geführt werden.

§3 Gewaltanwendung

Jegliche Gewaltanwendung muss vorher angekündigt und Verhältnismäßig erfolgen. Zufälliges oder regelwidriges Töten (RDM) ist strengstens untersagt.

3.1 Das Töten und Beschießen anderer Spieler bedarf grundsätzlich einer Schussankündigung (“Call”), das Verletzen, Niederschlagen und Ausrauben bedarf einer Vorwarnung. Ein rollenspiel-technischer Hintergrund muss gegeben sein.

Vorraussetzungen für eine Schussankündigung
  • Verbal und außerhalb des Fahrzeuges
  • Hörbar, verständlich und realitätsnah
  • Eine Aufforderung und Konsequenz (den Tod)
  • Getätigt von aktiv bewaffneten Person
  • Es muss während immer die Möglichkeit gegeben werden, die Situation unversehrt zu überleben
Eine Schussankündigung ist nicht erforderlich wenn
  • Eine Schussankündigung der gegnerischen Partei erfolgte
  • Ein Geiselnehmer zum Schutze von Geiseln getötet wird, näheres in der PDV
  • Die Polizei einen EMP einsetzt oder nach §9.6.1 (Sprengladung Bank), §10.2 (Base Razzia) oder nach §11.3 (Gefecht zwischen 2 Parteien) eingreift
Als Schussankündigung zählt nicht
  • Ein Sprachanruf oder eine Textnachricht
  • Ein gestohlenes Fahrzeug beschossen wird
  • Eine polizeiliche Sperrzone (temporäre, blaue Zone) ausgerufen wird
  • Die Polizei tasert, festnimmt, einen EMP ankündigt, RP-Sirenen benutzt, Nagelbänder einsetzt, Reifen in einer Verfolgung (siehe PDV §4.6) beschießt

3.2 Nach einer Vorwarnung oder Schussankündigung muss eine Reaktionszeit von mindestens 10 Sekunden gegeben werden. Diese endet verfrüht, wenn der Gegenüber eine relevante Handlung tätigt (Flucht, Waffe zieht etc.).

§4 Überfälle & Konfliktsituationen

Während eines Überfalls muss zwingend RP geführt werden. Beide Parteien sollen Spaß haben, ein "Call" soll nicht zum abfucken dienen.

4.1 Bewusstes und massives Überfallen von Gruppierungen oder Einzelpersonen (“Hunting”) ist verboten und kann mit einem permanenten Bann bestraft werden

4.2 Falls sich zwei Gruppierungen in einer Konfliktsituation befinden, darf sich keine dritte Partei einmischen. Jede hinzukommende Partei hat den Situationsbereich zu meiden. Sollte es Warnschüsse (Schüsse auf den Boden oder in die Luft) geben, sind Maßnahmen zum Ausweichen der Situation zu treffen.

4.2 Das Töten einer kapitulierten, kooperativen Person ist untersagt. Kapitulierte Personen können nichts für das Verhalten ihrer Kollegen (Ausnahme: Geiselnahmen).

4.3 Schussgefechte enden dann, wenn keine (offensichtliche) “aktive Verfolgung” mehr besteht bzw. die gesamte Gegenseite schwer verletzt wurde.

4.4 Bei Überfällen dürfen aus dem “I-Inventar” nur Waffen (mit Magazinen und Aufsätzen) gefordert werden, aus dem “Z-Inventar” darf alles außer der Haus- bzw. Fahrzeugschlüssel gefordert werden. Der Rucksack bleibt, ausgenommen eine Waffe wurde gesehen, bei seinem Eigentümer.

4.4.1 Uniformierten Polizisten darf bei Überfällen weder das Ausrüstung, noch die Waffe entzogen werden, lediglich der “Schlagbolzen” darf entfernt werden.

4.5 Wenn der Überfallene auf einer legalen Farmroute unterwegs ist und kooperiert dürfen Fahrzeuge weder geklaut noch gefordert werden und maximal 50% der Ladung entwendet werden.

4.5.1 Dabei besteht ein absolutes Verbot diese Regel im RP anzusprechen. Verstöße müssen nach der Situation zuerst im Diplo und ggf. anschließend im Support gemeldet werden.

4.6 Sollte man nach einer Schussankündigung eine Savezone betreten, ist das Teilnehmen an einem Gefecht verboten.

Wenn sich bereits in einer Safezone aufgehalten wird, ist das Teilnehmen erlaubt. Bei dieser nachträglichen Teilnahme besteht eine Beweispflicht.

4.7 Nach dem Verlassen eines Gefechts muss vor dem Betreten einer Safezone mindestens 2 Minuten keine Verfolgung stattfinden.

4.8 Bei einem Gefecht gegen die Polizei, hat diese die Möglichkeit, durch entfernen der Sperrzone und einer Nachricht, das Gefecht zu beenden. Gegenparteien haben anschließend die Möglichkeit, das Gefecht weiterzuführen, wenn ein z.B. "NEIN!" per Notruf gesendet wird(1 min), andernfalls gilt das Gefecht als beendet und es muss ggf. neu "gecallt" werden.

4.8.1 Bei Gefechten zwischen Gruppierungen haben diese die Möglichkeit, den Side (z.B. "Gefecht vorbei?" "Nein!") zu verwenden.

§5 Safezones & PVP-Zonen

In Safezones ist das Verursachen von Explosionen, das Ausrauben, töten von Spielern, knacken oder das Stehlen von Fahrzeugen, niederschlagen und schießen mit Waffen (Ausnahme: Taser) grundsätzlich verboten. In PVP-Zonen (rot, ausgefüllt) darf ohne RP geschossen werden. Zu beachten sind §4.6 & §4.7.

5.1 Safezones und PVP-Zonen dürfen unter keinen Umständen als Fluchtmöglichkeit (z.B. während einer aktiven Verfolgung) vor anderen Spielern genutzt werden. Safezoneflucht wird ausschließlich vom Support geahndet.

Zu Safezones gehören
  • Alle Roten Kreise (nicht ausgefüllten)
  • ATMs (Bankautomaten) (Umkreis 15 Meter)
  • Polizei Hauptquartiere
  • THW-Stützpunkte
  • Waffenläden
  • Crafting-Stationen
  • Rebellen und Mafia Gebiete (nur Zivilisten untereinander)
  • Markierten Garagen und Fahrzeugshops
  • Alle Auftraggeber für Quests

5.2 Das Anbringen von GPS Sensoren an fremde Fahrzeuge ist innerhalb von Safezones verboten (Ausnahme: eigene Fahrzeuge und die Polizei dürfen fremde Fahrzeuge tracken).

5.3 Zivilisten sind dazu angehalten, am Flughafen und in den Spawnstädten, Waffen und Masken wegzustecken (nicht öffentlich tragen, das Verstauen im Rucksack oder Fahrzeug ist möglich) und sich friedlich zu verhalten.

5.3.1 Das Fahren von illegalen Fahrzeugen (Strider, Hunter, Ifrit, Prowler, Qilin, Offroader HMG) durch Großstädte ist strengstens verboten. Diese dürfen dort nur ein- und ausgeparkt werden.

5.4 Safezonen können nur mit der Einwilligung eines Admins für eine bestimmte Zeit außer Kraft gesetzt werden.

5.5 Der Handel mit Wertgegenständen ist in Safezonen gefahrlos durchführbar.

5.6 PVP-Zonen dürfen 20 Minuten nach einem Respawn wieder betreten werden.

5.6.1 Spotten gilt als “passives Teilnehmen”.

5.7 Wenn eine aktive Verfolgung nach dem Verlassen/Auflösen der PVP-Zone besteht, kann das Schussgefecht ggf. weitergeführt werden.

§6 Clantag & Gruppierungen

Ein gemeinsames Clantag ist für jede Art von herbeigeführter Aktion notwendig (Insb. Zentralbank, Raubüberfälle, Geiselnahmen, etc.). Anerkannte Gruppierungen müssen sich mit einem dauerhaften Clantag ([Clantag] Spielername) kennzeichnen.

6.1 Bei dem Verlassen oder dem Ausschluss aus einer Gruppierung müssen Clantag und spezifische Fahrzeug Skins umgehend geändert werden.

6.2 Der Clantag einer anerkannten Gruppierung darf auch nur von dieser verwendet werden. Sollte hierbei ein Verstoß festgestellt werden, kann durch den Support eine Änderung des Clantags gefordert werden.

6.3 Ein offizielles Bündnis gilt als ein Zusammenschluss zweier Parteien, welche auch gemeinsam in Gefechtssituationen agieren dürfen. Das Zusammenarbeiten von Parteien muss vorher der Polizei mitgeteilt werden und gilt nach einer öffentlichen Bekanntmachung durch die Polizei.

6.3.1 Anerkannte Gruppierungen dürfen nicht zusammenarbeiten.

6.4 Es dürfen maximal 20 Gangmitglieder gleichzeitig auf der Insel Aktiv sein.

§7 Fahrzeuge und Logistik

7.1 Das Blockieren von Spawnpunkten durch Fahrzeuge ist untersagt.

7.2 Das Einparken von Fahrzeugen während einer RP-Situation ist nicht gestattet.

7.3 Das Entwenden von Items oder Gegenständen aus Fahrzeugen während der Besitzer ein oder aussteigt, gilt als Trolling.

7.4 Mutwilliges Zerstören von Fahrzeugen (VDM) ist verboten. Darunter zählt nicht das Verkaufen von Fahrzeugen.

7.4.1 Vor dem Verkauf von Fahrzeugen beim Autoschieber muss dem Eigentümer ein Angebot unterbreitet werden, sein Fahrzeug wieder "freizukaufen" (Preis = maximal 50% der Versicherung). Der Event-Truck Anhänger zählt auch als Fahrzeug.

7.4.2 Bei illegalen, gepanzerten Fahrzeugen gilt 1.5 mio. als Auslöse. (nicht wenn das Fahrzeug aktiv gegen die Polizei verwendet wird).

7.4.3 Es gilt eine Reaktionszeit von 30 Minuten. Die Auslöse muss zeitnah nach dem Stehlen des Fahrzeugs erfolgen.

7.4.4 Sollte der Besitzer nicht erreichbar sein, wird sich an den Eigentümer bzw. die Gruppierung gewendet.

7.5 Das beabsichtigte Töten mit Fahrzeugen (VDM), unabhängig der Umstände und Hintergründe, ist strengstens verboten. Ein fehlgeschlagener Versuch wird mit VDM gleichgesetzt. Dies gilt auch für absichtliches Überfahren, um den "Knockout" auszunutzen.

7.6 Es ist gestattet, (flüchtige) Fahrzeuge, die Teil einer RP-Situation waren oder sind, durch leichtes Rammen bzw. ausbremsen zu stoppen, sofern ein triftiger Grund besteht. Ziel ist es stets, das Fahrzeug zum Stillstand zu bringen, ohne dabei den Fahrer zu töten oder Autos zum explodieren zu bringen.

7.6.1 Sollte bei einer Verfolgung (unabsichtlich) das Fahrzeug explodieren, gilt dies als Eigenverschulden.

7.6.2 Illegale, gepanzerte Fahrzeuge dürfen nicht von PKWs gerammt werden.

7.7 Es ist die Mindestflughöhe von 250 Metern einzuhalten. Es ist verboten über Großstädten unter der Mindestflughöhe zu schweben oder ohne ausgewiesenen Landeplatz zu landen.

7.8 Das Landen in Flugverbotszonen ist untersagt.

7.9 Wenn ein Fahrzeug einer Partei entwendet wird (Fahrzeugdiebstahl), darf die bestohlene Partei Beschuss auf die Reifen eröffnen. Querschläger sind zu vermeiden.

7.9.1 Für ein entwendetes Fahrzeug hat der Dieb zu haften, entwendete Fahrzeuge dürfen nicht in Safezones gefahren werden.

7.10 Wenn in einer RP-Situation mindestens 50% der Reifen zerstört sind, ist das Fahrzeug als nicht mehr fahrtüchtig zu werten.

7.11 Pro Gruppierung darf maximal nur ein illegal, gepanzertes Fahrzeug (Hunter, Strider, Ifrit) gleichzeitig benutzt werden (Ausnahme: §9.4).

7.11.1 Zusätzlich darf ein illegales Fahrzeug (Prowler, Qilin) benutzt werden, falls §7.11 nicht zutrifft dürfen zwei illegale Fahrzeuge benutzt werden.

7.12 Tempests dürfen nicht für Überfälle und Gefechte verwendet werden.

7.13 Fahrzeuge dürfen während eines Gefechtes nicht mit der Windows-Taste umgedreht werden.

7.14 Das Verfolgen seines Fahrzeuges oder Flugzeuges ist per Entfernungsanzeige im Schlüsselbund (Z-Menü) verboten.

§8 New-Life

Sobald eine Person stirbt kann sie von einem THW-Mitarbeiter wiederbelebt werden. Jeder hat überall - ausgenommen in PVP-Zonen und - das recht, wiederbelebt zu werden.

8.1 Ein Request beim THW gilt nicht als endgültiger Tod, sondern als eine schwere Verletzung. Das Respawnen gilt als endgültiger Tod.

8.2 Das THW darf erst in eine Situation eingreifen, wenn keine Gefahr mehr besteht.

8.2.1 Das THW ist verpflichtet vor dem Eintreffen am Ort des Geschehens mit der Polizei oder den Zivilisten zu kommunizieren, ob die Kampfsituation vorüber ist. Die Polizei und Gruppierungen sind verpflichtet, dem THW zu antworten.

8.2.2 Bei unklarer Situationslage hat der THW min. einen Kilometer von dem Gefecht entfernt zu warten.

8.3 Die Gewinnerpartei ist bei eigener Anwesenheit berechtigt, zu bestimmen wer als erstes wiederbelebt wird.

8.3.1 Entscheidungen ob jemand nicht wiederbelebt wird liegt nur bei einem Supporter oder ggf. dem THW (Blacklist).

Wenn ein Spieler respawned ist, darf er nicht mehr
  • In die vorherige RP-Situation eingreifen (Mindestabstand von 2 km vom Ort des Geschehens einhalten)
  • Wenn die RP-Situation vorbei ist, darf er erst nach 20 Minuten zum Ort des Geschehens zurückkehren.
  • Bei Verlagerung gelten diese Regeln für den neuen Ort des Geschehens.
  • Spotten bzw. “passive Teilnehmen”
  • Bei JVA-Überstellungen gilt oben stehendes auch

§9 Zentralbank & Geiselnahmen

9.1 Um Geiseln nehmen zu dürfen, müssen sich mindestens 10 Polizisten auf dem Server befinden. Das Ausloggen, seitens der Polizei, um die Mindestanzahl an Polizisten zu Unterschreiten, ist untersagt.

9.2 Bei einer Geiselnahme beläuft sich die maximale Auslöse auf 350.000€ pro Geisel. Alle Geiseln und Menschen sind gleichgestellt. Sämtliche Beträge lassen sich mit Rücksicht auf §11.1 durch Items oder “Dienstleistungen” ersetzen. Es dürfen maximal 2 Geiseln genommen werden.

9.2.1 Bei einer Übereinkunft über die Immunität der Verhandlungspartner ist sich daran zu halten.
9.2.2 Geiseln sind, wann immer möglich, zu retten.

9.3 Die Zentralbank kann ausgeraubt werden, wenn mehr als 15 Polizisten online sind. Wenn weniger als 15 Polizisten online sind, dann darf die Anzahl der Gruppenmitglieder die Anzahl der Polizisten nicht überschreiten. Unter 10 Polizisten kann die Zentralbank nicht ausgeraubt werden.Grundsätzlich gilt hierbei: Wer’s In-Game kann, der darf es auch.

9.4 Maximal 4 gepanzerte Fahrzeuge dürfen bei der Bank verwendet werden.

9.5 Nach dem Beginn (1. Meldung) eines Bankraubs ist es sämtlichen neu hinzukommenden Zivilisten, verboten sich dem Bankraub oder dessen Verteidigung anzuschließen.

9.5.1 Bei der Bank dürfen 2 Polizisten mehr am Gefecht teilnehmen, als es Bankräuber gibt. Sollte diese Zahl zu Beginn nicht durch die vorhandenen Polizisten erfüllt werden, so dürfen auch nachkommende Polizisten an der Bank teilnehmen. Hierbei entfallen §1.8 (nur nachjoinen) und §4.6.

9.6 Die Polizei ist bei Bankrauben dazu angehalten, Verhandlungen mit den Bankräubern zu führen. Dazu ist eine Anfrage per Textnachricht zulässig.

9.6.1 Mit dem Anbringen der Sprengladung am Tresor gelten die Verhandlungen als gescheitert (Gefecht eröffnet), sofern nicht anders mit den beteiligten Parteien vereinbart.

9.7 Jeder Spieler bzw. jede Gruppierung darf nur alle 5 Tage (3 Tage nach einem erfolglosen Versuch) an einem Zentralbankraub teilnehmen. Auch das passive Teilnehmen, etwa durch spotten, ist untersagt.

9.8 Ein Zentralbankraub und eine Geiselnahme sind nicht miteinander vereinbar.

§10 Gangbasen

Der jeweilige Eigentümer hat Hausrecht und damit über sein Eigentum bestimmen

10.1 Basen sind weder Safezones noch PVP-Zones.

10.2 Die Durchsetzung des Hausrechts muss angekündigt werden.

10.3 Razzien in Basen durch die Polizei sind gestattet. Diese sind vor der Durchführung anzukündigen.

10.4 Das Betreten einer Base bedarf RolePlay mit den Besitzern.

§11 Polizei & THW

Der Polizei und dem THW ist es stets gestattet als ausführendes Organ der Serverregeln, gegen Regelbrüche direkt und aktiv vorzugehen. Beide Fraktionen sind mit Respekt zu behandeln. Die internen Vorschriften sind eine Ergänzung zu den Serverregeln - Verstöße können ggf. via Bann bestraft werden

11.1 Der Polizei und dem THW ist es untersagt, Fahrzeuge und Helikopter, sowie "Fraktions Gegenstände" (Waffen, Kleidung etc, ausgenommen Essen und Trinken) an Zivilisten abzugeben.

11.2 Bei einer Haus Razzia muss die Polizei vor knacken des Hauses eine Nachricht an den (Haus/Schüssel - Besitzer) senden, welche eine Aufforderung, innerhalb von 5 Min mit der Polizei in Kontakt zu treten, beinhalten muss. Sollte kein Kontakt hergestellt werden, muss widerstandslos folge geleistet werden.

11.2.1 Auf Anfrage des Hausbesitzers muss ein Beweis vorgelegt werden, dass er zum Raid Zeitpunkt wegen schwere Straftaten (siehe: PDV) auf der Wanted Liste stand oder Illegale Gegenstände nachweislich in das Haus eingelagert wurden.

11.3 Nur die Polizei darf als dritte Partei agieren. Bevor diese in ein laufendes Gefecht zwischen zwei Gruppierungen eingreift, muss eine Ankündigung, Verbal oder per Rundnachricht, mit Konsequenzen erfolgen und umgehend eine Sperrzone über das entsprechende Gebiet gesetzt werden.

11.3.1 Legale, anerkannte Sicherheitsunternehmen können von der Polizei stellvertretend entsendet werden. Diese gelten bei Schutzaufträgen nicht als dritte Partei und dürfen bei einem Tatverdacht mit einer Schussankündigung eingreifen.

11.4 Gruppierungen welche Rechtsvertretungen als Geschäftsform anbieten, dürfen andere als ihre Mandanten vertreten.

11.5 Das Niederschlagen von Polizisten, nach einer Taser-Ankündigung ist erlaubt, vorausgesetzt es wird lediglich zur Flucht genutzt und nicht übermäßig verwendet.

11.6 Der THW ist unantastbar, ausgenommen Geiselnahmen (ab 7 Mitarbeitern).

§12 Legale Gruppierungen

12.1 Legale Gruppierungen ist es verboten Personen auszurauben und mit illegalen Produkten zu handeln (ausgenommen Waffen)

12.2 Sicherheits-Gruppierungen dürfen Waffen bis zum Kaliber 7.62mm und Aufsätze legal besitzen und außerhalb von Safezones offen tragen.

12.3 Sicherheits-Gruppierungen dürfen nach einer verbalen Ankündigung als Drittpartei agieren.

12.4 Verwendet eine Legale Gruppierung den Skull Hunter, gilt dieser automatisch als Legales Fahrzeug. Dabei ist dieser eigenständig zu tracken und die Polizei über einen Verlust zu informieren. Eigene Skins sind mit Bild im Forum anzukündigen.