Mit dem Spielen von Altis Life auf unserem Server LiveYourLife haben alle Spieler die gesamten Regeln gelesen und akzeptiert.
Unser Tipp: Egal was ihr auf dem Server macht, nehmt es immer auf!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sei kein Idiot, biete mit deinem Handeln jedem Spieler Spaß und Unterhaltung.
1.1 Rassistische, persönlich verletzende, diskriminierende Aussagen und Beleidigungen, ethnische Verunglimpfungen, sowie extremistische Parolen werden auf LiveYourLife (Server, TS, Forum etc.) nicht geduldet.
1.1.1 Jegliche Provokationen gegenüber der Verliererpartei (Furzen, Tea-Bagging, Beleidigungen, Kommentare etc.) sind untersagt.
1.2 Die Nutzung von Hacks, Cheats, Scripts, Exploits, sowie Duping, Bugusing und jegliche Art von Spielmanipulation zur Nutzung von Möglichkeiten, um sich Vorteile gegenüber anderen Spielern zu verschaffen, als auch Trolling und Griefing jeglicher Art, ist verboten.
1.3 Jeder Spieler hat darauf zu achten, dass er fair und verständnisvoll gegenüber anderen Mitspielern ist.
1.4 Das Nutzen von VPNs, mehreren Accounts (Multi-Account) oder das Teilen von Accounts ist verboten.
1.5 Das Handeln von In-Game Währung und Items mit Echtgeld unter Spielern ist verboten. Hohe Geldbeträge, welche man von Fremden geschenkt bekommt, sind augenblicklich im Support zu melden.
1.6 Werbung, die Out-of-Character (OOC) stattfindet, ist verboten.
1.7 Jeder Spieler ist dazu verpflichtet, sich einen (vernünftigen) Vor- und Zunamen anzulegen, mit dem man den Spieler ansprechen kann. Dem Supportteam steht es frei, Spielern einen neuen Namen zu geben.
1.7.1 Es ist verboten sich als eine andere Gruppierung auszugeben (Ausnahme: Polizei, siehe PDV).
1.8 Nachjoinen (Spawn nach RP-Situationsbeginn), Selbstmord, “CombatLog” (Ausloggen während RP-Situationen) sowie “Lobby-hopping” (umspawnen) ist untersagt.
1.9 Für einen Supportfall müssen Beweise, wie Videos oder Screenshots vorhanden und online einsehbar sein (ShadowPlay, medal.tv, streamable.com), andernfalls kann ggf. nicht supportet werden. Das Beweismaterial muss für mind. 14 Tage für den Support verfügbar sein.
1.9.1 Eine Aufnahmepflicht existiert (Ausnahme: auferlegt Administrative) nicht. Niemand ist verpflichtet, ein Video hochzuladen und/oder es an Dritte weiterzugeben.
1.9.2 Das Aufnehmen und Veröffentlichen von Ingame-Material ist ausdrücklich erlaubt. Wenn du den Ingame-Voice-Chat nutzt, stimmst du automatisch zu, dass deine Stimme aufgenommen und veröffentlicht werden kann.
1.10 Der Support ist für jegliche Schäden, die aufgrund des “Spring-Scripts” oder "in Lagerhallen fahren" entstehen, nicht verantwortlich.
1.11 Der Besitz eines unsichtbaren Rucksacks (auch unter dem Ghillie) darf nicht abgestritten werden.
1.12 Bei einem ingame Kauf akzeptiert man den aktuellen Preis. Bei einer Preisänderung besteht kein Anrecht auf eine Erstattung.
1.13 Weitergabe von Geld & Vermögenswerten: Monatlich darf ein Spieler maximal 10 Millionen an Dritte verschenken. Dies bezieht sich auf sämtliche Vermögenswerte.
1.14 Personen mit einem "Schnuller"-Symbol dürfen weder ausgeraubt noch bedroht werden. (inkl dazugehöriges Fzg.)
Das eigene Leben ist für jeden die wichtigste und wertvollste zu schützende Sache. Überleben hat höchste Priorität.
2.1 Live Your Life ist ein Roleplay Server. Roleplay (RP) ist ausdrücklich gefordert!
2.2 Im "Side-Chat" darf kein RP (auch keine Werbung) betrieben werden. Nur normale Fragen zum Spielgeschehen oder neutrale Kommentare sind erlaubt.
2.3 Power-RP (niederschlagen, ausrauben und wegrennen) und das grundlose Ablehnen von Roleplay (auch: RP-Flucht) ist verboten.
2.3.1 Das vorzeitige Beenden von RP Situationen, sei es durch Unstimmigkeiten oder vermeintliches Fehlverstehen der Regeln wird mit RP-Flucht gleichgesetzt. Unstimmigkeiten dürfen erst nach der RP Situation, außerhalb des Spiels geklärt werden.
2.4 Meta-Gaming ist verboten und bezeichnet das Benutzen von “Out of Character” Informationen im Spiel bzw. Rollenspiel (Ausnahme: z.B. “Dokumente” via TS o.Ä.).
2.5 Das Androhen mit Support, Admins, Moderatoren oder Banns, inklusive Synonyme (Suppenküche, Bürgermeister etc.) ist in jeglicher Hinsicht untersagt.
2.6 Ein Restart beendet Gefechte, jedoch keine RP-Situationen. Die Situation ist nach dem Restart weiterzuführen, hierbei ist das Umspawnen (auch zur Gangeroberung) verboten.
Jegliche Gewaltanwendung muss vorher angekündigt und Verhältnismäßig erfolgen. Zufälliges oder regelwidriges Töten (RDM) ist strengstens untersagt.
3.1 Das Töten, Beschießen, Niederschlagen und Ausrauben anderer Spieler bedarf grundsätzlich einer Schussankündigung (“Call”). Ein rollenspieltechnischer Hintergrund muss gegeben sein.
Eine Schussankündigung muss:
Eine Schussankündigung ist nicht erforderlich wenn:
Als Schussankündigung zählt nicht wenn:
Der gegnerischen Partei muss während einer RP-Situation immer die Möglichkeit gegeben werden, die Situation unversehrt zu überleben.
3.2 Nach einer Schussankündigung muss eine angemessene Reaktionszeit von mindestens 10 Sekunden gegeben werden. Diese endet verfrüht, wenn der Gegenüber eine relevante Handlung tätigt (Flucht, Waffe zieht etc.).
3.3 Es ist untersagt Einzelpersonen/Gruppierungen zweimal auf derselben Tour zu überfallen. Außer die Partei, die überfallen wurde, greift erneut in die Situation ein (Spotten, Verfolgen etc.) oder Gruppierungsmitglieder wurden nicht ausgeraubt.
Während eines Überfalls muss zwingend RP geführt werden (siehe RP-Guide). Beide Parteien sollen Spaß haben, ein "Call" soll nicht zum abfucken dienen.
Grundsätzlich beträgt der Radius eines Gefechtes 2 km! (Ausnahme: Offensichtliches RP mit einer anderen Fraktion/Gang)
4.1 Bewusstes und massives Überfallen von Gruppierungen oder Einzelpersonen (“Hunting”) ist verboten und kann mit einem permanenten Bann bestraft werden.
4.2 Falls sich zwei Gruppierungen in einer Konfliktsituation befinden, darf sich keine dritte Partei einmischen. Jede hinzukommende Partei hat den Situationsbereich zu meiden. Sollte es Warnschüsse (Schüsse auf den Boden oder in die Luft) geben, sind Maßnahmen zum Ausweichen der Situation zu treffen.
4.2.1 Bei einer Konfliktsituation am Airdrop muss grundsätzlich jede hinzukommende Person/Gruppierung separat bedroht werden, damit diese ferngehalten werden darf.
4.2.2 Anfliegende Helikopter dürfen bei einem bestehenden Gefecht mittels Warnschüsse gewarnt und nach zweimaliger Warnung (Zeitabstand mind. 10 Sekunden) nach 10 Sekunden ohne ersichtliche Maßnahmen zur Flucht direkt beschossen werden. Bei aggressiven Handlungen dürfen diese sofort beschossen werden.
4.3 Das Töten einer kapitulierten, kooperativen Person ist untersagt (Ausnahme: Geiselnahmen).
4.3.1 Das Töten einer Person, die außerhalb einer Safezone "AFK" herumsteht ist nach entsprechendem Call und Reaktionszeit erlaubt, gilt allerdings nicht als unkooperativ.
4.4 Schussgefechte enden, wenn:
4.4.1 Für die Dauer des Gefechts ist es allen Teilnehmern untersagt eine Safezone zu betreten. Es sei denn:
4.5 Bei Überfällen dürfen aus dem “I-Inventar” nur Waffen (mit Magazinen und Aufsätzen) gefordert werden, sofern diese außerhalb einer Safezone gesehen wurde (Beweispflicht), aus dem “Z-Inventar” darf alles außer der Haus- bzw. Fahrzeugschlüssel gefordert werden.
4.5.1 Das Fordern der Gruppierungszugehörigkeit ist untersagt.
4.5.2 Uniformierten Polizisten darf bei Überfällen weder das Gear, noch die Waffe entzogen werden. Magazine können über das Interaktionsmenü entfernt werden.
4.5.3 Es ist gewünscht, dass Verstöße nach der Situation zuerst im Diplo geklärt (= nicht Ingame!) und ggf. anschließend im Support gemeldet werden.
4.5.4 Bei Überfällen darf eine Person nicht gezwungen werden, Ware für einen zu Verkaufen/Verarbeiten (Ausnahme: Man kann es wegen seinem Gruppierungsstatus nicht selber machen).
4.5.5 Die Jagdwaffen (Rahim und Mk14 (klassisch)) dürfen ausschließlich im Jagdgebiet zum Jagen und zur Selbstverteidigung genutzt werden. Die Gewehre dürfen bei einem Überfall nicht abgenommen werden, es sei denn, es wurde illegales Jagdgut gefunden.
4.6 Sollte man nach dem Zeitpunkt der Schussankündigung eine Safezone betreten, ist das Teilnehmen an einem Gefecht verboten.
Wenn sich bereits in einer Safezone aufgehalten wird, ist das Teilnehmen erlaubt. Bei dieser nachträglichen Teilnahme besteht eine Beweispflicht.
Vor dem Aufbrechen eines Fahrzeugs muss immer vorher mit dem Besitzer RP geführt werden und eine Schussankündigung ausgesprochen werden, damit er darauf reagieren kann. Steht ein Fahrzeug an Orten, wo Spieler es aufgrund ihrer Route oder Aktivität (z. B. Multiprocessing, Jagen, Boot/Öl-Tour) kurzzeitig verlassen müssen, ist angemessen zu warten und zu beobachten, bevor es geknackt wird. Nur wenn nach dieser Zeit sicher erkennbar ist, dass das Fahrzeug verlassen ist, darf es aufgebrochen werden. Polizeifahrzeuge sind ausgenommen.
4.7.1 Illegale Aktivitäten
Wenn eine Person oder ein Fahrzeug an illegalen Aktivitäten (befindet sich auf illegaler Route, bei illegalem Verarbeiter/Verkäufer, oder in ca. 100 m Nähe davon) teilnimmt:
4.7.2 Legale Aktivitäten
Wenn eine Person oder Fahrzeug nicht an illegalen Aktivitäten teilnimmt:
Es darf 100% genommen werden wenn die Person:
4.7.3 Verkauf von Fahrzeugen der Gegenseite im Kampfgefecht
Ein Fahrzeug der Gegenseite darf nur dann verkauft werden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
4.8 Während das THW einen Spieler wiederbelebt und/oder behandelt, darf der Patient nicht überfallen werden. Dies gilt nicht, wenn die überfallene Partei eine RP-Situation mit dem Patient hatte, welche durch die schwere Verwundung unterbrochen wurde.
4.9 In gelben Zonen des THW sind Überfälle und Schießereien untersagt.
4.10 Zugänge zu Gebäuden und (Militär-)Strukturen mit z.B. Fahrzeugen unzugänglich zu machen ist erlaubt. Allerdings muss zu jeder Zeit gewährleistet werden, dass Außenstehende zu Fuß, auch mit gezogener Waffe, ohne Hilfsmittel, ohne Jumpscript, ohne Kletteranimation (Hotkey V) und ohne sich hinlegen zu müssen, mindestens einen Zugang problemlos betreten können. (Ausgenommen: Rebellenstadt und Gangeroberung - dabei gelten die jeweils situationsspezifischen Regeln)
In Safezones ist das Verursachen von Explosionen, das Ausrauben, Looten, Töten von Spielern, Knacken oder Stehlen von Fahrzeugen, niederschlagen und schießen mit Waffen (Ausnahme: Taser) grundsätzlich verboten. In PVP-Zonen (rot, ausgefüllt) darf ohne RP geschossen werden. Zu beachten sind §4.7 & §4.8, sowie §15 für die Gangeroberung.
5.1 Safezones und PVP-Zonen (& grüne Zonen) dürfen unter keinen Umständen als Fluchtmöglichkeit (z.B. während einer aktiven Verfolgung) vor anderen Spielern genutzt werden. Safezoneflucht wird ausschließlich vom Support geahndet. Das Benutzen von ATMs und das Einlagern von Gegenständen und Waffen ins Schließfach, ist während einer aktiven Situation (inkl. Geiselnahmen) verboten.
Zu Safezones gehören:
*darf nicht zur Flucht vor der Polizei genutzt werden
5.1.1 Es ist untersagt, Fahrzeuge in Safezones abzustellen, um es als Zwischenlager zu nutzen und den Inhalt mit anderen Fahrzeugen zu verarbeiten oder zu verkaufen.
5.1.2 Eine Luft-Boden-Verfolgung kann nur bis zu vier Minuten aufrechterhalten werden. Sollte in der Zeit keine Verfolgung durch Bodenfahrzeuge erfolgen, darf in die Safezone gefahren werden.
5.2 Zivilisten dürfen keine GPS-Sender an Fahrzeuge, in Safezones, anbringen.
5.3 Das Fahren von illegalen Fahrzeugen (Strider, Hunter, Ifrit, Offroader HMG) und Prowler, Qilin, Prowler Light, Qilin Light durch Kavala ist strengstens verboten (Ausnahme: THW). Diese dürfen dort nur ein- und ausgeparkt werden.
5.4 Der Handel mit Wertgegenständen ist in Safezonen gefahrlos durchführbar. Zivilermittler der Polizei sind hiervon ausgenommen.
5.4.1 Handel & Vereinbarungen in Safezones sind bindend.
5.4.2 Verträge, deren Laufzeit von 7 Tagen und/oder einen Kreditwert von 10 Millionen € überschreiten, werden auf eigene Verantwortung geschlossen.
5.5 PVP-Zonen dürfen 20 Minuten nach einem Respawn wieder betreten werden (Ausnahme: Gangverstecke).
5.5.1 Das Looten von Spielern in den Gangverstecken ist verboten.
5.5.2 Spotten gilt als “passives Teilnehmen”.
5.6 Wenn eine aktive Verfolgung nach dem Verlassen/Auflösen der PVP-Zone besteht, kann das Schussgefecht ggf. weitergeführt werden (nur Teilnehmer der PVP-Zone).
Ein gemeinsames Clantag ist für jede Art von herbeigeführter Aktion notwendig (Insb. Zentralbankraub, Raubüberfälle, Geiselnahmen, gemeinsame Gefechte etc.). Gruppierungen müssen sich mit einem dauerhaften Clantag ([Clantag] Spielername) kennzeichnen.
6.1 Der Clantag einer anerkannten Gruppierung darf auch nur von dieser verwendet werden. Sollte hierbei ein Verstoß festgestellt werden, kann durch den Support eine Änderung des Clantags angeordnet werden.
6.2 Ein offizielles Bündnis gilt als ein Zusammenschluss zweier Parteien, welche auch gemeinsam in Gefechtssituationen agieren dürfen. Das Zusammenarbeiten von Parteien muss der Polizei mitgeteilt werden und gilt, nach einer Bekanntmachung durch die Polizei, für 4 Stunden.
6.2.1 Anerkannte Gruppierungen dürfen nicht zusammenarbeiten.
6.3 Es dürfen maximal 20 Gangmitglieder gleichzeitig auf der Insel aktiv sein. Ausnahme: legal Anerkannte
Illegale/ Illegale gepanzerte Fahrzeuge sind hier unabhängig der Gesetzbücher klassifiziert. Lastkraftwagenfahrer MEP MEEP
7.1 Das Blockieren von Spawnpunkten durch Fahrzeuge ist untersagt.
7.2 Das Einparken von Fahrzeugen, die Teil einer RP-Situation sind, ist nicht gestattet.
7.3 Das Entwenden von Items oder Gegenständen aus Fahrzeugen während der Besitzer ein oder aussteigt, gilt als Trolling.
7.4 Mutwilliges Zerstören von Fahrzeugen (VDM) ist verboten. Darunter zählt nicht der §14 Verkaufen von Fahrzeugen.
7.5 Das beabsichtigte Töten mit Fahrzeugen (VDM), unabhängig der Umstände und Hintergründe, ist strengstens verboten. Ein fehlgeschlagener Versuch wird mit VDM gleichgesetzt. Dies gilt auch für absichtliches Überfahren, um den "Knockout" auszunutzen. Das Überfahrenwerden, infolge von mutwilligem Blockieren des Fahrzeugs, gilt als Eigenverschulden, allerdings darf dies nur zur Flucht genutzt werden.
7.6 Es ist gestattet, (flüchtige) Fahrzeuge, die Teil einer RP-Situation waren oder sind, durch leichtes Rammen bzw. ausbremsen zu stoppen, sofern ein triftiger Grund besteht. Ziel ist es stets, das Fahrzeug zum Stillstand zu bringen, ohne dabei den Fahrer zu töten oder Autos zum explodieren zu bringen.
7.6.1 Bei einer Verfolgungsjagd ist der Rammende in der Haftpflicht.
7.6.2 Illegale gepanzerte Fahrzeuge dürfen nicht von PKWs gerammt werden.
7.7 Das Blockieren von Flugobjekten, um diese vom Abheben zu hindern, ist ohne Call, für ca. 30 Sek. gestattet. Sollte der Blockierende abstürzen oder abgeschossen werden, ist dieser in der Haftpflicht.
7.8 Es ist verboten über Großstädte unter der Mindestflughöhe (250m) zu schweben oder ohne ausgewiesenen Landeplatz zu landen.
7.8.1 Verstöße werden mit einer sofortigen Verschrottung des Fahrzeuges durch die Administrative bestraft.
7.9 Für ein entwendetes Fahrzeug hat der Dieb zu haften; entwendete Fahrzeuge dürfen nicht in Safezones gefahren werden.
7.10 Außerhalb des Rebellengebiets dürfen pro Gruppierung und Situation max. 5 (bei Haus-/Lagerhallenraids 7) gepanzerte Fahrzeuge (davon max. 2 illegal gepanzerte Fahrzeuge) gleichzeitig benutzt werden. Prowler Light und Qilin Light sind von dieser Regel ausgenommen. (Ausnahme: §10.4, Tanoa: §16.2, Großevents).
7.10.1 Wird ein Fahrzeug in einer RP-Situation gestohlen, zählt dies während der Situation nicht zum Limit bis diese beendet ist.
7.11 Tempests dürfen verwendet werden, um sich bei einer aktiven Verfolgungsjagd zu wehren und nicht aktiv für Überfälle und Gefechte. Vans dürfen nicht zum ausbremsen benutzt werden. Aufgrund der erhöhten Explosionsgefahr dürfen mit Sportis nur andere Sportis ausgebremst werden.
7.12 Der Van darf zum Springen aufs Dach, zum Überwinden von Hindernissen und als alternative Schützenposition verwendet werden.
Sobald eine Person stirbt kann sie von einem THW-Mitarbeiter wiederbelebt werden. Jeder hat überall - ausgenommen in PVP-Zonen - das recht, wiederbelebt zu werden.Die Polizei und Gruppierungen sind verpflichtet, dem THW zu antworten.
8.1 Ein Request beim THW gilt nicht als endgültiger Tod, sondern als eine schwere Verletzung. Das Respawnen gilt als endgültiger Tod.
8.2 Die Polizei und Gruppierungen sind verpflichtet dem THW zu antworten, wenn angefragt wird, ob ein Gefecht beendet ist.
8.3 Die Gewinnerpartei ist bei eigener Anwesenheit berechtigt, zu bestimmen wer als erstes wiederbelebt wird.
8.3.1 Entscheidungen ob jemand nicht wiederbelebt wird, liegt nur bei einem Teammitglied oder ggf. dem THW (Blacklist).
8.4 Wenn ein Spieler respawned ist, darf er nicht mehr in die vorherige RP-Situation eingreifen. Dazu zählt auch Spotting (passive Teilnahme).
8.4.1 Ausnahme: Ein Spieler darf respawnen, wenn er im Schussgefecht stirbt und darf sich seinem Todespunkt nähern, sowie an neu enstandenen RP-Situationen & Schussgefechten vor Ort teilnehmen, sofern die Ursprungssituation beendet ist (§4.6 entfällt).
8.5 Sollte eine Person durch Waffengewalt schwer verwundet werden, so ist es ihr nach der Wiederbelebung nicht gestattet, an weiteren Gefechten innerhalb der laufenden RP-Situation teilzunehmen.
8.6 Die Nutzung des Killswitches ist nach dem Respawn erlaubt.
8.7 Bei JVA Überstellungen dürfen respawnte Spieler und Spieler die nach dem Zeitpunkt der vorläufigen Festnahme spawnen, nicht in die RP-Situation eingreifen.
Für die Fraktionen (Polizei und THW) existieren gesonderte Serverregeln. Für Zivilisten ist es stark empfohlen, diese zu lesen, um die eigenen Rechte und Rahmenbedingungen in der Interaktion mit den Fraktionen zu kennen.
Hier findet ihr das Fraktions-Serverregelwerk, das vom Support durchgesetzt wird.
10.1 Um Geiseln nehmen zu dürfen, müssen sich mindestens 10 Polizisten auf dem Server befinden. Das Ausloggen, seitens der Polizei, um die Mindestanzahl an Polizisten zu Unterschreiten, ist untersagt.
10.1.1 Bei einer Geiselnahme ist grundsätzlich die Polizei zu kontaktieren, die Forderung darf nicht an eine Gruppierung gestellt werden.
10.2 Bei einer Geiselnahme beläuft sich die maximale Auslöse auf 350.000€ pro Geisel. Alle Geiseln und Menschen sind gleichgestellt. Sämtliche Beträge lassen sich (mit Rücksicht auf §12.1) durch Items oder “Dienstleistungen” (= kein Gefangenenaustausch) ersetzen. Es dürfen maximal 2 Geiseln genommen werden. Es ist jeder Gruppierung maximal eine Geiselnahme pro Restart gestattet.
10.2.1 Bei einer Übereinkunft über die Immunität der Verhandlungspartner ist sich für den Zeitraum der Geiselnahme daran zu halten.
10.2.2 Geiseln sind, wann immer möglich, zu retten.
10.2.3 Jegliche Nachrichten an die Polizei die eine Geiselnahme begründen, müssen zwingend einen individuellen RP-Hintergrund haben. Permanente, gleichbleibende 'Copy & Paste' - Nachrichten sind unzulässig.
10.2.4 Geiselnahmen dürfen nicht während einem aktiven Großevent stattfinden
10.2.5 Das Rebellengebiet darf nicht für Geiselnahmen und für die anschließende Flucht genutzt werden.
10.3 Sowohl für Polizisten und Zivilisten ist das Betreten eines Großeventgeländes nur in Verbindung eines Großevents gestattet.
10.4 Fahrzeuge, die bei einem Großevent benutzt werden, dürfen nicht verkauft oder gesprengt werden (außer es werden relevante Zufahrten versperrt, siehe PDV).
10.5 Nach dem Beginn (1. Meldung) eines Großevents, ist es sämtlichen neu hinzukommenden Zivilisten verboten, sich dem Raub oder dessen Verteidigung anzuschließen.
10.6 Sollte keine Verhandlungsbereitschaft seitens der Räuber bestehen (Auswahl per Ingame-Abfrage), gilt das Gefecht als eröffnet.
10.7.3 Gewinnt eine Gruppierung das Großevent gegen die Polizei, so darf die Gruppierung beim unmittelbaren Abtransport/Verkauf/Einlagern des Tresorinhaltes nicht überfallen werden.
10.8 Ein Großevent und eine Geiselnahme sind nicht miteinander vereinbar, es sind unterschiedliche Situationen.
10.9 Während eine Gruppierung ein Großevent vorbereitet, ist es anderen Parteien (Ausnahme: Polizei) untersagt sich dem Bereich zu nähern.
10.10 Bei dem Asservatenkammertransport gelten die gleichen Regeln wie bei dem Schiffswrack/Flugzeugwrack. Mehrmaliges Teilnehmen bei diesem Event ist verboten, zudem ist es der Polizei erlaubt mit maximal 8 Personen teilzunehmen.
Basen und Stützpunkte sind weder Safezones, noch PVP Zonen. Der jeweilige Eigentümer hat nur “Hausrecht”, d. h. er darf Fremde von seinem Gelände verweisen.
11.1 Die Durchsetzung des Hausrechts muss angekündigt werden.
11.2 Razzien in Basen und Stützpunkte durch die Polizei sind gestattet. Diese sind kurz vor der Durchführung anzukündigen. Die Polizei darf die Base oder Stützpunkt erst nach erfolgter Ankündigung betreten (Ausnahme hierbei sind aktive Verfolgungen)!
11.3 Es ist dem Eigentümer verboten Eingänge & Durchgänge in Gangbasen oder in Stützpunkten mit Fahrzeugen zu blockieren. Darunter zählt auch das Umstellen der Base mit jeglichen Fahrzeugen.
11.4 Das Betreten einer Base oder einem Stützpunkt ist nur mit RP Hintergrund gestattet.
11.5 Sollte eine Base für ein Gefecht benutzt werden, gelten alle Fahrzeuge darin als Teil dieser Situation.
Der Polizei und dem THW ist es stets gestattet als ausführendes Organ der Serverregeln, direkt und aktiv gegen Troller vorzugehen. Beide Fraktionen sind mit Respekt zu behandeln. Verstöße gegen interne Vorschriften können ggf. via Bann bestraft werden.
12.1 Das Entwenden von Gegenständen aus markierten Fahrzeugen / von markierten Polizisten ist verboten!
12.2 Bei einer Hausrazzia besteht durch das Aufbrechen der ersten Tür eine einseitige Schussankündigung seitens des Eigentümers (einschließlich der dazugehörigen Gruppierung). Dies gilt nicht bei gegenseitigen Vereinbarungen im RP.
12.2.2 Sobald die Polizei Kontakt mit dem Haus- bzw. Schlüsselbesitzer aufgenommen hat, dürfen sich keine weiteren Parteien in die Situation einmischen.
12.3 Gruppierungen, welche als Geschäftsmodell Rechtsvertretungen anbieten, dürfen bei Verhandlungen/Vernehmungen o.Ä. Mandanten vertreten.
12.4 Das Niederschlagen von Polizisten, nach einer Taser Ankündigung ist erlaubt, vorausgesetzt es wird lediglich zur vollständigen Flucht genutzt und nicht übermäßig genutzt.
12.5 Der THW ist, ausgenommen bei Geiselnahmen (möglich ab 7 THW’lern), unantastbar.
12.6.1 Ein Tasercall ist legitim, sollte sich die Person von einer illegalen Aktivität aus in die Safezone begeben.
12.7 Polizisten dürfen zurückschießen, wenn die Person, mit der sie im RP sind, einen Schusscall erhält, sofern der Polizist deutlich als solcher zu erkennen ist.
13.1 Legalen Gruppierungen ist es verboten, Gefechte zu eröffnen und illegale Gegenstände zu besitzen. Das Herstellen und Handeln illegaler Waffen und Anbauteile, sowie das Durchführen illegaler Weltquests zählen nicht dazu. Waffen mit einem Kaliber von bis zu 6,5 mm dürfen von Spielern genutzt werden, die mind. 14 Tage Mitglied sind und 25 Stunden gespielt haben.
13.2 Legalen Gruppierungen ist es gestattet, Großevents durchzuführen (§10 ist zu beachten) und an Gangeroberungen, Airdrops, Scripted-Events (außer Asservatenkammertransport) und Gangverstecken teilzunehmen. Hierfür (außer Airdrop) darf jegliche Ausrüstung, die nötig ist, verwendet werden. Dazu zählen auch großkalibrige Waffen, Aufsätze und Fahrzeuge.
13.3 Bei legal anerkannten Gruppierungen ist der Hunter nicht als illegal klassifiziert anzusehen. (Voraussetzung: Gruppierungsskin ist auf dem Fzg. vorhanden)
13.4 Legal anerkannten Gruppierungen ist es verboten, Waffen und Waffenteile (inkl. Anbauteile) an Spieler außerhalb der eigenen Gruppierung zu verschenken. Dies umfasst insbesondere das kostenlose Hinzufügen von Anbauteilen zu Waffen, das Verteilen in wöchentlichen Events sowie ähnliche Aktionen.
14.1 Vor dem Verkauf von Fahrzeugen beim Autoschieber muss dem Besitzer, Eigentümer oder der Gruppierung ein Angebot unterbreitet werden, sein Fahrzeug wieder "freizukaufen" (Preis = maximal 50% der Versicherung). Dieses Angebot muss per Ingame-Kommunikation erfolgen. Dabei darf der Name des Besitzers oder der Gruppierung über den Side-Chat ermittelt werden.
14.2 Bei illegalen gepanzerten Fahrzeugen gilt eine Millionen als Auslöse (Ausnahme bei Verwendung gegen die Polizei, siehe PDV §4.6). Für die MSE-3 Marid der Polizei gelten drei Millionen als Auslöse.
14.3 Fahrzeuge, die auf der Rebelleninsel für die GV's benutzt werden, dürfen nicht ausgelöst werden.
14.4 Es gilt vor dem Beginn des Verkaufs eine Reaktionszeit von 15 Minuten auf die Auslösenachricht. Die Auslöse muss zeitnah nach dem Stehlen des Fahrzeugs erfolgen. (Zeitnah = 15 Minuten nach Beendigung der Ausgangssituation)
14.5 Sobald die Forderung zum Auslösen unterbreitet wird, dürfen "respawned" Spieler oder neu connectete Spieler nicht in die RP-Situation eingreifen. Für die Polizei zählt der Notruf von der Partei, die die Forderung bekommen hat.
14.6 Sobald die Forderung zum Auslösen unterbreitet wird, hat man 30 Minuten Zeit die Fahrzeuge am Rebellenautoschieber zu verkaufen. Kommt es durch ein Gefecht oder durch Rollenspiel zu einer Überschreitung des Zeitraums, darf das Fahrzeug trotzdem verkauft werden.
14.7 Bei der Geldübergabe muss das Geld bar übergeben werden.
15.1 Es dürfen maximal 10 Leute aus einer Gruppierung teilnehmen.
15.2 Kampfgebiet ist lediglich die ausgewiesene Zone, das Gefecht darf sich nicht nach außen verlagern.
15.3 Alle Spieler, die bei der Gangeroberung mitmachen möchten, müssen sich bei Beginn in der grünen Zone befinden. Sobald das Event beginnt (PVP-Zone) ist nachträgliches betreten, mehrfaches Teilnehmen, sowie spotten von außerhalb untersagt.
15.4 Es dürfen keine Fahrzeuge während des Events benutzt werden. Relevante Eingänge, Durchgänge, Zugänge etc. dürfen nicht blockiert werden.
15.5 Callen oder Ausrauben ist 10 Minuten vor der Gangeroberung und 10 Minuten nach Ende verboten.
15.6 Während der Gangeroberung darf sich kein Spieler auf dem Dach aufhalten.
16.1 Illegale Fahrzeuge dürfen auf Tanoa nur in GV's und auf den direkten Verkehrswegen zu den GV's benutzt werden.
17.1 Ein Raid auf ein Polizei HQ darf nur unter folgenden Bedingungen gestartet werden wenn:
Ein Angriff auf das Polizei HQ darf NICHT unter folgenden Bedingungen gestartet werden wenn:
17.2 Eine Ankündigung kann verbal als auch als Polizei Notruf (SMS) erfolgen.
17.2.1 Vor der Ankündigung ist das Betreten des HQs untersagt.
17.2.3 Nach einer solchen Ankündigung muss eine Vorbereitungszeit von 60 Sekunden gegeben werden.
18.1 Fahrzeuge und Flugzeuge, die während der Einnahme der Rebellenstadt verwendet werden, dürfen nicht gechoppt werden.
18.2 Personen, die nach dem Start der Einnahme (Beginn der PvP-Zone) auf den Server verbinden, dürfen nicht mehr an der Rebellenstadt Eroberung teilnehmen.
18.3 Pro Partei dürfen maximal 8 Personen an der Rebellenstadt Eroberung teilnehmen.
18.4 Pro Partei dürfen bei der Eroberung der Rebellenstadt insgesamt maximal zwei Ifrit, Strider oder Hunter eingesetzt werden.
18.5 Sobald die Eroberung der Rebellenstadt beendet ist und die PvP-Zone (Rote Zone) verschwindet, gilt das Gefecht automatisch als beendet.
18.6 Kampfgebiet ist lediglich die ausgewiesene Zone, das Gefecht darf sich nicht nach außen verlagern.
18.7 Sobald das Event beginnt (PVP-Zone) ist mehrfaches Teilnehmen, sowie spotten von außerhalb untersagt.
18.9 Innerhalb eines Radius von 15 Metern um das Terminal dürfen keine Fahrzeuge länger als 30 Sekunden unbewegt stehen. Das vollständige oder teilweise Zustellen des Terminals durch Objekte ist verboten.
18.10 Eingänge, Durchgänge, Zugänge etc. dürfen nicht blockiert werden.