Betäubungsmittelgesetz

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Das Betäubungsmittelgesetz kurz BtMG beschreibt im nähere die Legalität, den Umgang, das Strafmaß von Betäubungsmitteln

§1 Allgemeine Festlegung

1.1 Ordnungswidrigkeiten

  • Leichte Verletzung des Rechts
  • Mit Bußgeldern geahndet
  • In kritischen Fällen können Lizenzen entzogen werden

1.2 Straftaten

  • Geregelt durch StGB
  • Unterscheidung in Verbrechen und Vergehen

1.2.1 Vergehen

  • Werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe geahndet

1.2.1 Vergehen

  • Werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe geahndet

1.3 Strafbarkeit

  • Der Straftatenkatalog gibt die Höchststrafen an. Es obliegt den Beamten mildernde Umstände anzuerkennen.

§2 Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel

2.1 Rechtswiedrige Handlungen

  • Besitz, Handel, Abgabe und Ausgabe
  • Der Versuch der oben genannten Taten ist strafbar

2.2 Substanzen

  • Heroin
  • Kokain
  • LSD
  • Sportbier
  • Cloud 9
  • Whiskey
  • Angereichertes Uran
  • Rum
  • Sprengstoff
  • Menschenfleisch
  • Hundefleisch
  • Schalenhaut

2.3 Strafen

  • Beschlagnahmung der Substanzen
  • Strafe nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
Besitz 150.000 €
Handel 200.000 €
Verarbeitung 350.000 €
Transport 100.000 €
bzw. Haftstrafe

§3 Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungspflichtige Betäubungsmittel

3.1 Rechtswidrige Handlungen

  • Besitz, Handel, Abgabe und Ausgabe
  • Der Versuch der oben genannten Taten ist strafbar

3.2 Substanzen

  • Cannabis
  • unverarbeitetes Kokain
  • unverarbeitetes Heroin
  • Seltene Frösche
  • Baggies
  • Schwarzpulver

3.3 Strafen

  • Beschlagnahmung der Substanzen
  • Strafe nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
Besitz 150.000 €
Handel 200.000 €
Transport 100.000 €
bzw. Haftstrafe

§4 Verkehrsfähige und verschreibungspflichtige Betäubungsmittel

4.1 Rechtswidrige Handlungen

  • Besitz, Handel, Abgabe und Ausgabe
  • Der Versuch der oben genannten Taten ist strafbar

4.2 Legalisierung der Betäubungsmittel

Durch eine medizinische Qualifizierung und einen dementsprechenden, schriftlichen Nachweis können die unten genannten Betäubungsmittel besessen, gehandelt, abgegeben und ausgegeben werden.

Die Abgabe der Betäubungsmitteln an suchtgefährdete und süchtige Personen ist verboten.

4.3 Substanzen

  • Medizinisches Marihuana
  • Morphium


4.4 Strafen

  • Beschlagnahmung der Substanzen
  • Strafe nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
Besitz 150.000 €
Handel 200.000 €
Transport € 100.000 €
bzw. Haftstrafe