THW-Regelwerk

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§ 1 Allgemeine Information

Jede Person wird toleriert. Gegenseitige Rücksicht sollte gegeben sein. Als Zivilist THW-Mitarbeiter zu trollen oder verarschen ist untersagt.

§ 2 Verhaltensregeln

§ 2.1 Verhalten gegenüber der Zivilbevölkerung

  • Das THW ist stets Freund und Helfer.
  • Das THW ist eine neutrale Partei und gibt keine Informationen an andere Gruppen / Behörden weiter, außer das eigene Leben wird bedroht.
  • Es ist dem THW verboten Gegenstände oder Bargeld bei einem Unfall aufzuheben.
  • Jeder Bürger wird gleich behandelt, auch wenn der Bürger ein Freund oder Feind ist, gibt es keine bevorzugte / benachteiligte Behandlung.

§ 2.2 Verhalten gegenüber der Polizei

  • Die Polizei ist der Freund und Helfer und wird als Kollege behandelt.
  • Die Polizei ist dem THW bei Schussgefechten oder sonstigen polizeilichen Maßnahmen übergeordnet.

§ 2.3 Verhalten gegenüber der Kollegen

  • Kollegen sind immer mit Respekt zu behandeln.
  • Kollegen helfen sich untereinander.
  • Den Anweisungen von höherrangigen Kollegen ist Folge zu leisten.
  • Beschwerden über Kollegen bitte der THW Leitung mitteilen.

§ 3 Teamspeak

Die Einsatzleitung ist stets besetzt zu halten, sodass die Polizei die Möglichkeit hat, mit dem THW in Verbindung zu stehen. Eine Einteilung in verschiedene Einheiten ist ab 6 aktiven THW-Mitarbeitern durchzuführen bzw. auf Anweisung eines Vorgesetzten. Die Einsatzchannel werden nur betreten sobald man sich in den Dienst begeben möchte oder sich im Dienst befindet. Ausnahmen können durch die Leitung erfolgen.

Weitere Regelung diesbezüglich sind Intern zwischen Ausbilder und Leitung vorhanden.

§ 4 Ausrüstung

THW-Mitarbeiter haben stets dafür zu sorgen, dass Sie jeweils 10 Essen und Trinken als auch 3 Benzinkanister dabei haben. Medizinisches Marijuana und das Rezept dafür ist ab dem Rang Zugführer frei und darf nicht vorher gekauft oder verwendet werden. Der Mundschutz (Atemgerät) des THWs darf ab dem Rang Zugführer mit einem Rollenspiel technischen Hintergrund an Zivilisten weitergegeben werden. Dies muss einem Ausbilder oder der Leitung mitgeteilt werden.

Folgende aufgelistete Gegenstände sind nur für gewisse RP-Fördernde Situationen zu nutzen und dürfen ab dem darüber genannten Rang verwendet werden
Helfer
Truppführer
  • Aluhut
  • Schmerztablette
  • Augenbinde
Zugführer
  • Schutzanzüge (weiß/schwarz)      
  • Neurostupide
  • Gasmaske
  • Medizinisches Marihuana (mit Rezept)
  • Atemgerät (Taucherausrüstung)
  • Mundschutz (jederzeit Tragbar)
  • Vomexo
  • Aspirina
  • Valiup
  • Bluttransfusion
  • Kochsalzlösung
  • Augentropfen
  • Sämtliche Karten

§ 5 Fahrzeuge des THW

Mitarbeiter des THWs nutzen nur die zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeuge (in der ordnungsmäßigen Lackierung) im Dienst, außer es gibt eine vernünftige Begründung ein ziviles Fahrzeug zu bewegen. Auch für Mitarbeiter des THWs gelten die allgemeine Straßenverkehrsordnung. Die Sonderrecht (Blau- / Gelblicht und Sirene) sind nur auf Einsatzfahrten einzusetzen. Dienstfahrzeuge sind stets abzuschließen. Zivilisten haben am Steuer von THW Fahrzeugen nichts zu suchen. Die Dienstfahrzeuge sind in einem angemessenen Zustand und aufgetankt zu halten. Mit Helikopter hat man nur an geeigneten Stellen zu landen. Es wird nicht am Marktplatz oder Parkplatz gelandet. Es werden nur Fahrzeuge genutzt, welche im jeweiligen Rang zur Verfügung stehen. THW-Helfern ist es nur gestattet einen Helikopter im Notfall oder nach erfolgreich bestandener Flugausbildung auszuparken und dementsprechend, wenn dies nötig ist (zu wenig/kein Höherrangiger anwesend), zu nutzen. THW-Helfern ist es des weiteren nur gestattet einen SUV nach erfolgreich bestandener Fahrausbildung auszuparken und dementsprechend zu nutzen. Im Rahmen des Abschleppsystems ist es erlaubt, LKW zum abschleppen an niedrigrangigere zu geben. Diese sind nur für den Abschleppzweck einzusetzen. Helfern ist es desweiteren gestattet, sobald kein höherrangiger Kollege mit einem LKW im Dienst ist, einen LKW (Zamak) zu erwerben und mit diesen Fahrzeuge abzuschleppen. Als Notfall wird eine Unterbesetzung des THW gewertet.

§ 6 Einsatz

Menschenleben gehen vor Sachwerten, d.h. zuerst kommt der Mensch, dann das Fahrzeug. Es wird ein Einsatz nachdem anderen abgewickelt, so wie die Einsätze auch eintreffen (M -> Tagebuch / Log). Ausnahmen bei der Reihenfolge sind: Notfälle die von der Leitstelle auch so angegeben werden und Einsätze die auf dem Weg zu einem anderen Einsatz liegen. Der Einsatzort muss ordnungsgemäß abgesperrt werden, sodass keine weiteren Personen gefährdet werden. Dies gilt vor allem bei Nacht. Es werden nur Personen wiederbelebt die dies auch angefordert haben (requesten). Es wird niemand wiederbelebt der dies nicht möchte, auch nicht auf Anweisung von einer dritten Partei (ausgenommen ist die Polizei). Ein Einsatz der per Textnachricht eingeht wird beantwortet. Ausnahme: Der Einsatz wird direkt angefahren und der Einsatzort ist unter 3Km entfernt.

§ 7 Preise

Für medizinische Hilfe entstehen keine Kosten. Fahrzeugreparaturen werden nach der Preisliste im Forum abgerechnet. THWler können sich in diesem Preisraum frei bewegen. Allerdings müssen hohe Preise auch begründet werden können. Weigert sich ein Zivilist eine Rechnung zu bezahlen wird die Polizei darüber informiert.

§ 8 Feuergefecht und Gefährliche Situationen

Hier gilt ein Mindestabstand von 1 KM zum Gefahrenbereich. Erst nach dem “OK” der Gewinnerpartei wird der Unfall/ Patient angefahren bzw. angeflogen. Hier gilt der Eigenschutz. Die Gewinnerpartei hat kontaktiert und nach dem Ok gefragt zu werden via SMS. Sollte keine eindeutige Gewinnerpartei gefunden werden können oder die Parteien sich nicht melden, so muss eine Zeit von mindestens 10 Minuten nach dem letzten Request eines Gefechtes eingehalten werden, bis die Verwundeten angefahren werden dürfen. Die Gewinnerpartei darf darüber entscheiden, wem zuerst geholfen wird und bekommt dann Zeit sich vom Ort des Geschehens zu entfernen. WICHTIG! Es wird jedem geholfen der Hilfe angefordert hat (Requesten). Es wird niemand liegengelassen. Bei Unklarheiten bitte immer Rücksprache mit der THW Einsatzleitung bzw. einem Vorgesetzten halten. Das THW fliegt / fährt keine PVP Zonen an, dies gilt auch für Personen welche in der PVP Zonen Zeit gestorben sind und warten bis die Zone wieder verschwindet. Lootdrops werden erst nach verschwinden der Kiste (Markierung) angefahren und Hilfe geleistet. Dieser Airdrop wird wie eine Sperrzone gewertet.

§ 9 Parkordnung

Fahrzeuge werden nur abgeschleppt nach Rücksprache mit dem Besitzer, wenn der Besitzer sich derzeit nicht auf dem Server befindet, auf Anordnung der Polizei, der THW Einsatzleitung, oder bei Öffentlicher Gefährdung. Auf einem öffentlichen Parkplatz ist das Parken stets erlaubt. Personen die ihr Fahrzeug in Schräglage (z.B. Schräg auf mehreren Parkplätzen) oder auf einem bereits genutzten Parkplatz parken, werden aufgefordert ihr Fahrzeug umzuparken. Sollte dem nach mehrfacher Ermahnungen nicht nachgekommen werden, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Es werden keine Fahrzeuge abgeschleppt die einem selber gehören. Fahrzeuge die an Fahrzeug- / Helikopterhändlern, Garagen und reservierten Parkplätzen geparkt sind, werden ohne Ermahnung abgeschleppt. Luft-/Bodenfahrzeuge werden an einer Crafting-Station NUR abgeschleppt wenn: Mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen wurde. Das I- und Z- Inventar überprüft wurde. Überprüft wurde, wie die Fahrzeuge geparkt sind (Blockiert das Fahrzeug irgendetwas? Einfahrt, Schließfach, Crafting-Table etc.) diese in einem Umkreis von 50m um die Craftingstation stehen. wenn diese nicht im 50m Radius sind und Wege blockieren oder Bodenfahrzeuge sind. Falsch geparkte Fahrzeuge (reservierte Parkplätze, im Parkverbot/Halteverbot, Händler/Garagenplätze (Spawns), in Fußgängerzonen) werden grundsätzlich auf den Abschlepphof gebracht - Anschließend der Besitzer angeschrieben dass er sein Fahrzeug auslösen kann - Auslösepreise in Preisliste. Falls der Besitzer nicht online ist, wird das Fahrzeug direkt abgeschleppt. Diese Regelung trifft nicht auf Fahrzeuge zu die verlassen an undefinierbaren Stellen, Farmspots, Feldern und Wiesen usw. stehen.

Weitere Voraussetzungen für das Abschleppen sind intern geregelt.

§ 10 Praktika

Ein Praktikum ist erst ab 4 aktiven THW-Mitarbeiter im Dienst möglich. Es muss mindestens ein Zugtruppführer anwesend sein.(Ausnahmen können durch die Leitung erfolgen) Praktikanten werden in der Regel nicht gewhitelisted. Ausnahmen können durch die Leitung veranlasst werden.

§ 11 Bewerbungen

Bewerbungen werden nur von der Leitung oder von einem Ausbilder bearbeitet. THW Mitarbeitern ist es gestattet eine Bewerbung zu Liken oder Disliken, wenn es einen begründeten Vorfall gibt. Sollte die Bewerbung nur gedisliked werden, weil die Person nicht gemocht wird, ist die Leitung dazu befugt einen Strike zu vergeben. Dies soll der Leitung helfen, Bewerbungen vernünftig zu bearbeiten. Ein Bewerbung wird nach maximal einer Woche bearbeitet. Ein Bewerbungsgespräch wird immer von zwei Personen geführt. (Ausnahmen sind möglich) Personen haben eine Bewerbungssperre für 2 Monate, ab dem Kündigungstag bei der Polizei.

§ 12 Blacklist

Die Beeinträchtigung des THWs und dessen Notrufs führt zur Eintragung auf die Blacklist.
Als Beeinträchtigung wird gewertet: Geiselnahme von THW-Mitarbeitern, Missbrauch des Notrufes, multipler Suizid, Trolling, nicht bezahlen von Rechnungen, asoziales Verhalten gegenüber THW-Mitarbeitern.
Einträge auf die Blacklist sind ab dem Rang Zugführer möglich. Personen die auf die Blacklist kommen, werden darüber benachrichtigt. Die Standarddauer für Einträge auf die Blacklist beträgt einen Tag. Bei wiederholten Einträgen bzw massiven Vergehen können längere Einträge vorgenommen werden. Die Dauer kann auf maximal eine Woche erhöht werden. Für längere Zeiten ist die Zustimmung der Leitung benötigt. Die Blacklist ist für jeden im Forum und TS3 (Einsatzleitung) einzusehen.

§ 13 Abmeldungen/Kündigungen

Ab einer Abwesenheit von 5 Tagen muss eine Abmeldung, nach der Vorlage im Forum, abgegeben werden. Eine Abwesenheit bei einer Besprechung ist ebenfalls abzumelden. Kündigungen sind mündlich und schriftlich bei der Leitung oder den Ausbildern einzureichen. Ein Grund ist stets anzugeben. Bei Kündigung gibt es eine 3 Monatige Sperre für die Wiedereinstellung. (Das frühere Aufheben der Sperre ist durch besondere Anlässe möglich)

§ 14 Strikes

Strikes werden nur von der Leitung vergeben und können auch durch Ausbilder beantragt werden. Strikes gibt es für Regelverstöße und unabgemeldetes Nichterscheinen bei der THW-Besprechung.

  • Der erste Strike hat keine Folgen.
  • Beim zweiten Strike erfolgen Disziplinarmaßnahmen durch die Leitung.
  • Beim dritten Strike erfolgt die Kündigung.

Strikes in der Probezeit können zur Kündigung führen.

§ 15 Anwesenheitspflicht

Bevor man auf dem Server joined, hat man in der Einsatzleitung nachzufragen ob man benötigt wird.

Verhältnisse sind Montags bis Freitags wie folgt einzuhalten
2-15 Uhr = Freiwilliger Dienst
15-17 Uhr = 1:40 (THW:Zivilisten)
17-2 Uhr = 1:20 (THW:Zivilisten)
Verhältnisse sind Samstags bis Sonntags wie folgt einzuhalten
2-10 Uhr = Freiwilliger Dienst
10-15 Uhr = 1:40 (THW:Zivilisten)
15-2 Uhr = 1:20 (THW:Zivilisten)

Wer diesem nicht nachkommt und lieber als Zivilist unterwegs ist hat mit Konsequenzen zu rechnen.

§ 16 DP-Missonen

Dürfen nur gemacht werden wenn eine Einsatzleitung gebildet ist diese es gestattet. Einsätze haben Vorrang. Jeder ist selbst für sich selbst verantwortlich. Bei Missbrauch der Regel muss mit Disziplinarmaßnahmen gerechnet werden.

§ 17 Flugverbotszone

Es wird nur medizinische Hilfe geleistet. Es werden keine Helikopter abgeschleppt. Nur Boote/Schiffe werden repariert.

§18 Zwangsjacke

Die Zwangsjacke wird erst ab Gruppenführer freigeschaltet. Mit der Zwangsjacke trollen ist untersagt und verletzt damit auch die Serverregeln. Die Zwangsjacke wird nur gegen Troller oder im sinnvollen RP verwendet.

§19 Abschleppsystem

Fahrzeuge des THW dürfen nur mit plausiblem Grund (Tank leer, Fahrzeug defekt, Besitzer ausgeloggt) abgeschleppt werden. Beim Abschleppen eines Fahrzeuges dürfen keine Personen sich in dem hinterem Fahrzeug befinden. Helikopter dürfen nur abgeschleppt werden sobald der Motor ausgeschalten ist. Unnötiges Abschleppen, mutwilliges Zerstören oder Trolling mit diesem System ist strengstens untersagt. Beim Abschleppvorgang wird das Gelblicht (Gelb-Weiß) aktiviert.

§20 Streaming

Das Streamen im THW Dienst ist erlaubt.
Sollte jemand im Channel nicht damit einverstanden sein, muss der Streamer muss in einen anderen Channel ausweiche oder das Streamen eingestellt werden.
Der Stream kann durch die THW-Leitung oder Ausbilder zur Dienstaufsicht genutzt werden. Fehlverhalten das im Stream gezeigt wird, kann durch Vorgesetzte geahndet werden. Streamen ist kein Freifahrtsschein für unangemessenes Verhalten.
Sollte der Streamer mit den Regeln nicht einverstanden sein, wird ihm das Streamen untersagt.