Das Waffengesetz kurz WaG regelt näheres zum Umgang mit Waffen.
§1 Allgemeine Feststellung[Bearbeiten]
1.1 Ordnungswidrigkeiten[Bearbeiten]
- Leichte Verletzung des Rechts
- Mit Bußgeldern geahndet
- In kritischen Fällen können Lizenzen entzogen werden
- Geregelt durch StGB
- Unterscheidung in Verbrechen und Vergehen
- Werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe geahndet
- Werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe geahndet
- Der Straftatenkatalog gibt die Höchststrafen an. Es obliegt den Beamten mildernde Umstände anzuerkennen.
Folgende Gegenstände zählen als persönliche Schutzbewaffnung
- Protektoren
- Schutzhelme
- Westen mit ballistischer Schutzfunktion
2.2 Rechtswiedrigkeit[Bearbeiten]
- Bei Teilnahme an öffentlichen Veranstalltungen
- Bei Widerstandshandlungen gegen polizeilichen Vollzugsmaßnahmen
- Beschlagnahmung
- Bußgeld nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
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Besitz
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25.000 €
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§3 Legale Bewaffnung[Bearbeiten]
Folgende Schusswaffen dürfen ausschließlich zum Eigenschutz, außerhalb von Sicherheitszonen getragen werden.
MR = Gesamte Modellreihe
Waffenliste (legal)
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Handfeuerwaffen
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Rook.40
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9mm
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P07
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9mm
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ACP-C2
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.45 ACP
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4-Five
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.45 ACP
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Zubr
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.45 ACP
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Schnellfeuerwaffen
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MK-20 (MR)
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5,56mm
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Protector
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5,56mm
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Sting
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9 mm
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TRG (MR)
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9 mm
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Vermin MP
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.45 ACP
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- Sonderregelung für das Jagdgebiet
Das nicht offene Führen der unten genannten Waffe ist nur auf dem direkten Weg zum und von Jagdgebiet erlaubt.
Im Jagdgebiet ist das offene Führen und das benutzen der Waffe zur Jagd von legalen Tieren freigegeben.
Waffenliste (legal)
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MK-14
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7,62mm
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3.2 Rechtswiedrigkeit[Bearbeiten]
- Bei Begehen von Straftaten
- Bei Widerstandshandlungen gegen polizeiliche Vollzugsmaßnahmen
- Beschlagnahmung
- Entzug des Waffenscheins
- Strafe nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
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Verwendung oder Wiederstand
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50.000 €
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bzw. Haftstrafe
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- Das Führen folgender Waffen ist illegal
- Kriegswaffen (Vollautomatisch)
- Waffen mit dem Kaliber 5,56mm und höher
- Das Führen von Waffen mit folgenden Eigenschafften ist illegal
- Waffen welche zu einer Straftat eingefügt wird
- Waffen welche ohne einen gültigen Waffenschein getragen wird
- Beschlagnahmung
- Entzug des Waffenscheins
Auszug aus dem Strafenkatalog
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Verwendung oder Wiederstand
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50.000 €
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bzw. Haftstrafe
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5.1 Legale Anbauteile[Bearbeiten]
MR = Gesamte Modellreihe
Visiere (legal)
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ACO (MR)
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HOLO
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RCO (MR)
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5.2 Illegale Anbauteile[Bearbeiten]
- Schalldämpfer*
- Laserpointer
- Visiere
Visiere (legal)
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AMS
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DMS
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Kahlia
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LRPS
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Schalldämpfer auf legalen Waffen nach $3 WaG sind im Jagdgebiet erlaubt
- Beschlagnahmung
- Entzug des Waffenscheins
- Strafe nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
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Verwendung
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50.000 €
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6.1 Legale Munition[Bearbeiten]
- Munition welche legale Waffen benutzen (nach §3 WaG) sind auch legal, wenn diese
- In einer legalen Waffen (nach §3 WaG) geführt werden
- Auf privaten, befriedigenden Gelände benutzt
- Nicht für Straftaten genutzt werden
6.2 Illegale Muniton[Bearbeiten]
- Munition gilt als Rechtswidrig, wenn diese
- In einer illegalen Waffe (nach §4 WaG) geführt wird
- Im öffentlichen Raum geführt wird
- Für Straftaten verwendet wird
- Bei Widerstandshandlungen gegen polizeiliche Vollzugsmaßnahmen
- Beschlagnahmung
- Entzug des Waffenscheins
- Strafe nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
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Verwendung
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50.000 €
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Als Anscheinswaffen gelten alle Gegenstände, die eine Waffe imitieren und damit durch Außenstehende als Schusswaffe verkennt wenden könnten. Eine Anscheinswaffe muss nicht Schussfähig sein. Das tragen einer Anscheinswaffe im öffentlichen Raum ist untersagt und wird im folgenden bestraft.
- Beschlagnahmung
- Strafe nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
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Tragen
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50.000 €
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Das Monopol für den Handel mit Feuerwaffen obliegt den staatlich lizenzierten Waffenhändlern. Von diesen werden nur legale Waffen gegen die Vorlage des Waffenscheines vertrieben.
8.1 Illegaler Waffenhandel[Bearbeiten]
- Handel mit illegalen Waffen (nach §4 WaG)
- Handel mit jeglichen Waffen mit illegalen Gruppierungen
- Entzug der Handelslizenz
- Beschlagnahmung der Ware
- Entzug des Waffenscheines
- Strafe nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
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Tragen
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100.000 €
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bzw. Haftstrafe
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