Waffengesetz

Aus Live Your Life
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Waffengesetz kurz WaG regelt näheres zum Umgang mit Waffen.

§1 Allgemeine Feststellung[Bearbeiten]

1.1 Ordnungswidrigkeiten[Bearbeiten]

  • Leichte Verletzung des Rechts
  • Mit Bußgeldern geahndet
  • In kritischen Fällen können Lizenzen entzogen werden

1.2 Straftaten[Bearbeiten]

  • Geregelt durch StGB
  • Unterscheidung in Verbrechen und Vergehen

1.2.1 Verbrechen[Bearbeiten]

  • Werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe geahndet

1.2.1 Vergehen[Bearbeiten]

  • Werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe geahndet

1.3 Strafbarkeit[Bearbeiten]

  • Der Straftatenkatalog gibt die Höchststrafen an. Es obliegt den Beamten mildernde Umstände anzuerkennen.

§2 Schutzausrüstng[Bearbeiten]

2.1 Feststellung[Bearbeiten]

Folgende Gegenstände zählen als persönliche Schutzbewaffnung

  • Protektoren
  • Schutzhelme
  • Westen mit ballistischer Schutzfunktion

2.2 Rechtswiedrigkeit[Bearbeiten]

  • Bei Teilnahme an öffentlichen Veranstalltungen
  • Bei Widerstandshandlungen gegen polizeilichen Vollzugsmaßnahmen

2.3 Strafe[Bearbeiten]

  • Beschlagnahmung
  • Bußgeld nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
Besitz 25.000 €

§3 Legale Bewaffnung[Bearbeiten]

3.1 Feststellung[Bearbeiten]

Folgende Schusswaffen dürfen ausschließlich zum Eigenschutz, außerhalb von Sicherheitszonen getragen werden.

MR = Gesamte Modellreihe
Waffenliste (legal)
Handfeuerwaffen
Rook.40 9mm
P07 9mm
ACP-C2 .45 ACP
4-Five .45 ACP
Zubr .45 ACP
Schnellfeuerwaffen
MK-20 (MR) 5,56mm
Protector 5,56mm
Sting 9 mm
TRG (MR) 9 mm
Vermin MP .45 ACP
Sonderregelung für das Jagdgebiet

Das nicht offene Führen der unten genannten Waffe ist nur auf dem direkten Weg zum und von Jagdgebiet erlaubt.
Im Jagdgebiet ist das offene Führen und das benutzen der Waffe zur Jagd von legalen Tieren freigegeben.

Waffenliste (legal)
MK-14 7,62mm

3.2 Rechtswiedrigkeit[Bearbeiten]

  • Bei Begehen von Straftaten
  • Bei Widerstandshandlungen gegen polizeiliche Vollzugsmaßnahmen

3.3 Straftaten[Bearbeiten]

  • Beschlagnahmung
  • Entzug des Waffenscheins
  • Strafe nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
Verwendung oder Wiederstand 50.000 €
bzw. Haftstrafe

§4 Illegale Waffen[Bearbeiten]

4.1 Feststellung[Bearbeiten]

Das Führen folgender Waffen ist illegal
  • Kriegswaffen (Vollautomatisch)
    • Mit Ausnahme §3 WaG
  • Waffen mit dem Kaliber 5,56mm und höher
    • Mit Ausnahme §3 WaG
Das Führen von Waffen mit folgenden Eigenschafften ist illegal
  • Waffen welche zu einer Straftat eingefügt wird
  • Waffen welche ohne einen gültigen Waffenschein getragen wird

4.2 Strafen[Bearbeiten]

  • Beschlagnahmung
  • Entzug des Waffenscheins
Auszug aus dem Strafenkatalog
Verwendung oder Wiederstand 50.000 €
bzw. Haftstrafe

§5 Anbauteile[Bearbeiten]

5.1 Legale Anbauteile[Bearbeiten]

  • Zweibeine
  • Lampe
  • Visiere
MR = Gesamte Modellreihe
Visiere (legal)
ACO (MR)
HOLO
RCO (MR)

5.2 Illegale Anbauteile[Bearbeiten]

  • Schalldämpfer*
  • Laserpointer
  • Visiere
Visiere (legal)
AMS
DMS
Kahlia
LRPS

5.3 Sonderregelung[Bearbeiten]

Schalldämpfer auf legalen Waffen nach $3 WaG sind im Jagdgebiet erlaubt

5.4 Strafe[Bearbeiten]

  • Beschlagnahmung
  • Entzug des Waffenscheins
  • Strafe nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
Verwendung 50.000 €

§6 Munition[Bearbeiten]

6.1 Legale Munition[Bearbeiten]

Munition welche legale Waffen benutzen (nach §3 WaG) sind auch legal, wenn diese
  • In einer legalen Waffen (nach §3 WaG) geführt werden
  • Auf privaten, befriedigenden Gelände benutzt
  • Nicht für Straftaten genutzt werden

6.2 Illegale Muniton[Bearbeiten]

Munition gilt als Rechtswidrig, wenn diese
  • In einer illegalen Waffe (nach §4 WaG) geführt wird
  • Im öffentlichen Raum geführt wird
  • Für Straftaten verwendet wird
  • Bei Widerstandshandlungen gegen polizeiliche Vollzugsmaßnahmen

6.3 Strafe[Bearbeiten]

  • Beschlagnahmung
  • Entzug des Waffenscheins
  • Strafe nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
Verwendung 50.000 €

§7 Anscheinswaffen[Bearbeiten]

7.1 Festellung[Bearbeiten]

Als Anscheinswaffen gelten alle Gegenstände, die eine Waffe imitieren und damit durch Außenstehende als Schusswaffe verkennt wenden könnten. Eine Anscheinswaffe muss nicht Schussfähig sein. Das tragen einer Anscheinswaffe im öffentlichen Raum ist untersagt und wird im folgenden bestraft.

7.2 Strafe[Bearbeiten]

  • Beschlagnahmung
  • Strafe nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
Tragen 50.000 €

§8 Waffenhandel[Bearbeiten]

Das Monopol für den Handel mit Feuerwaffen obliegt den staatlich lizenzierten Waffenhändlern. Von diesen werden nur legale Waffen gegen die Vorlage des Waffenscheines vertrieben.

8.1 Illegaler Waffenhandel[Bearbeiten]

  • Handel mit illegalen Waffen (nach §4 WaG)
  • Handel mit jeglichen Waffen mit illegalen Gruppierungen

8.2 Strafe[Bearbeiten]

  • Entzug der Handelslizenz
  • Beschlagnahmung der Ware
  • Entzug des Waffenscheines
  • Strafe nach Katalog
Auszug aus dem Strafenkatalog
Tragen 100.000 €
bzw. Haftstrafe